Der Studiengang Medizinrecht (LL.M.) ist ein berufsbegleitender, weiterbildender Masterstudiengang. Er richtet sich an Berufstätige mit abgeschlossenem Hochschulstudium, insbesondere an: Jurist*innen mit 1. oder 2. Staatsexamen, mit oder ohne bereits absolviertem Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht, aber auch an MedizinerInnen, Pharmazeut*innen/ Apotheker*innen, Ökonom*innen/ Betriebswirt*innen, Public Health-Manager*innen und Beschäftigte in der Versicherungsbranche mit akademischer Vorbildung.
Jurist*innen schließen den Studiengang i.d.R. nach 3 Semestern mit dem akademischen Grad Master of Laws (LL. M.) ab. Zugleich sind die für den Fachanwalt Medizinrecht erforderlichen theoretischen Kenntnisse in den Studiengang voll integriert, so dass der zusätzliche Besuch eines Fachanwaltslehrgangs nicht mehr erforderlich ist. Wer einen Fachanwaltslehrgang Medizinrecht absolviert hat, kann diesen im LL.M.-Studiengang anrechnen lassen. Nach der Anrechnung sind noch 3 Module zu belegen und die Masterarbeit zu schreiben, um den akademischen Titel Master of Laws (LL. M.) zu erhalten.
Absolvent*innen des Masterstudiengangs Medizinrecht übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in den verschiedenen Institutionen des Gesundheitssystems.
Die Studien- und Prüfungsordnung finden Sie unter Satzungen und Ordnungen.