Der weiterbildende Masterstudiengang Steuerrecht und Steuerlehre (LL.M.) befähigt Berufstätige, die bereits ein Hochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre oder der Rechtswissenschaften abgeschlossen haben, sich in einem zunehmend globalisierten Umfeld für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben im Bereich Unternehmensbesteuerung zu qualifizieren.
Das Studium bereitet die Studierenden darüber hinaus auf die Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater vor.
Modulhandbuch Steuerrecht und Steuerlehre Wintersemester 2023/2024
Die Studien- und Prüfungsordnung finden Sie unter Satzungen und Ordnungen.
Donnerstag bis Samstag an mehreren Wochen im Semester, siehe Stundenplan.
Für die Zulassung zum Studium ist ein Nachweis der studiengangspezifischen Eignung erforderlich. Das Eignungsverfahren wird in Form eines Aufnahmegespräches als Einzel- oder Gruppengespräch mit 30-minütiger Dauer je Studienbewerber*innen durchgeführt.
Die schriftliche Einladung zum Eignungsverfahren erhalten die Bewerber*innen mindestens 2 Wochen vorher. Zum Eignungsverfahren ist ein amtliches Ausweisdokument mitzubringen. Das Ergebnis wird den Bewerber*innen i.d.R. spätestens einen Monat vor Studienbeginn bekannt gegeben.
Die Eignungsgespräche für ds Wintersemester 2023/2024 finden am 21.06.2023, 17.07.2023 oder 24.07.2023 ONLINE statt. Die Bewerber*innen werden schriftlich benachrichtigt.
Auf der Homepage unseres Bildungspartners Steuerlehrgänge Dr. Bannas finden Sie weiterführende Informationen: