Absolvent*innen des Masterstudienganges Arbeitsrecht verfügen über ein kritisches Verständnis des Arbeitsrechts, u. a. in den Bereichen: Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht, Schutz besonderer Personengruppen, Berufsausbildungsverhältnis; Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertrags-, Mitbestimmungs-, Arbeitskampf- und Personalvertretungsrecht; Arbeitsgerichtsverfahren; Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Grundzüge des Sozialversicherungsrechts.
Für Volljurist*innen erfüllt der Masterstudiengang Arbeitsrecht die Voraussetzungen des Fachanwaltslehrgangs im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Absolvent*innen erlangen den international anerkannten Abschluss „Master of Laws (LL.M.)“.
Modulhandbuch Arbeitsrecht Wintersemester 2023/2024
Die Studien- und Prüfungsordnung finden Sie unter Satzungen und Ordnungen.