Der Studiengang Miet- und WEG-Recht (LL. M.) ist ein weiterbildender Masterstudiengang mit anwendungsbezogenem Profil. Er richtet sich an Berufstätige mit abgeschlossenem Hochschulstudium, insbesondere an Jurist*Innen, Betriebswirt*innen und Ökonom*innen.
Ziel des Studienganges ist die Ausbildung hochqualifizierter Berater*innen auf dem Gebiet des Miet- und WEG-Rechts. Die erworbenen Kompetenzen qualifizieren zur Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen des Immobiliensektors, Ministerien und Verbänden, im öffentlichen Dienst, sowie in Anwaltskanzleien mit entsprechendem Schwerpunkt.
Die Studien- und Prüfungsordnung finden Sie unter Satzungen und Ordnungen.